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16. März 2023 | Jessica Woltering  Leiterin Compliance

Lagerarbeiter scannt Barcode auf einer Sendung 
Zoll- und handelspolitische Entwicklungen, die wir diesen Monat verfolgen 

Damit Sie sich besser auf das vorbereiten können, was auf Sie zukommt, finden Sie hier eine Übersicht über die Zoll- und Handelsentwicklungen, die wir in diesem Monat verfolgen:

Abschnitt 232 Anforderungen an Aluminiumschmelze und -guss

Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) hat nach der Ankündigung des 200-%-Zolls auf russisches Aluminium und Derivate (gültig ab 10. März 2023) und auf Aluminiumimporte in beliebiger Höhe aktualisierte Leitlinien für Abschnitt 232 der Aluminiumschmelz- und Gussanforderungen in CSMS Nr. 55438432 herausgegeben von in Russland geschmolzenem oder gegossenem Primäraluminium (gültig ab 20. April 2023).

Ab dem 10. April 2023 müssen Importeure die folgenden Angaben zu Aluminiumimporten aus allen Ländern machen.

  1. Primäres Land der Schmelze
  2. Das Land, in dem das größte Volumen an neuem Aluminiummetall aus Aluminiumoxid (Aluminiumoxid) durch das elektrolytische Hall-Heroult-Verfahren hergestellt wird.

  3. Sekundäres Land der Schmelze 
  4. Das Land, in dem das zweitgrößte Volumen an neuem Aluminiummetall aus Aluminiumoxid (Aluminiumoxid) durch das elektrolytische Hall-Heroult-Verfahren hergestellt wird. 

    Wenn Russland nicht das primäre gemeldete Schmelzland ist und jegliches Primäraluminium, das bei der Herstellung des Produkts verwendet wurde, in Russland geschmolzen wurde, muss Russland als sekundäres Schmelzland gemeldet werden.

    Wenn ein Produkt nur Sekundäraluminium und kein Primäraluminium enthält, sollten die Antragsteller „N/A“ für das Primär- und Sekundärland der Schmelze melden. Sekundäraluminium ist Aluminiummetall, das durch einen Umschmelzprozess aus recyceltem Aluminiumschrott hergestellt wird. 

  5. Besetzungsland
  6. Das Land, in dem das Aluminium zuletzt durch Hitze verflüssigt und in einen festen Zustand gegossen wurde. Der endgültige feste Zustand kann entweder die Form eines halbfertigen Produkts oder eines fertigen Aluminiumprodukts annehmen.

    Produkte aus den Vereinigten Staaten sind von den Meldepflichten für Schmelzen und Gießen ausgenommen. Das Schmelzland sollte bis auf Weiteres als „N/A“ und das Gießland als die Vereinigten Staaten angegeben werden.

  7. Außenhandelszonen
  8. Die Schmelz- und Gussmeldepflichten gelten auch für Produkte, die aus einer Außenhandelszone (FTZ) für den Verbrauch am oder nach 00:01 Uhr entnommen werden östliche Tageslichtzeit am 10. April 2023.

    Eine Liste der abgedeckten Aluminiumartikel und abgeleiteten Aluminiumartikel finden Sie auf der CBP-Seite Trade Remedies oder in der Federal Register Notice.

Die Regionswarnung zum Gesetz zur Verhütung von uigurischer Zwangsarbeit beginnt diese Woche

In Vorbereitung auf den Beginn der Region Alert Enhancement des Uyghur Forced Labour Prevention Act (UFLPA) am 18. März 2023 veröffentlichte CBP ein Dokument mit häufig gestellten Fragen für den Handel.

Die Erweiterung erfordert eine Postleitzahl für Parteien mit Sitz in China, wenn das Herkunftsland China ist. Handelt es sich bei dem Produkt um einen Textilartikel oder unterliegt es einer Partner-Regierungsbehörde (PGA), die die Deklaration des tatsächlichen Herstellers der Waren verlangt, sind Name, Adresse und gültige Postleitzahl des Herstellers erforderlich. Wenn für das Produkt kein Hersteller angegeben werden muss, sind Name, Anschrift und gültige Postleitzahl des Rechnungsstellers anzugeben. 

Wenn eine ungültige chinesische Postleitzahl oder keine Postleitzahl angegeben ist, wird eine Fehlermeldung an den Filer gesendet. Eine Warnmeldung wird an die Antragsteller gesendet, wenn eine Postleitzahl der Xinjiang Uyghur Autonomous Region (XUAR) angegeben wird. CBP teilte mit, dass sie keine Liste der betroffenen Postleitzahlen veröffentlichen werden. Eine UFLPA-Entitätsliste wurde bereitgestellt und sollte von Importeuren im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht überprüft werden. Weitere Informationen und Ressourcen finden Sie in unserem Anfang dieses Jahres herausgegebenen Kundenratgeber .

Update zur Modernisierung des ACE-Portals

Am 4. März 2023 stellte CBP das neueste Update der ACE-Portalmodernisierung bereit, das Kontoinhabern die Möglichkeit gab, die Sozialversicherungsnummern (SSN) der Mitarbeiter und die Steuer-ID-Nummern der Organisation vor Benutzern mit schreibgeschütztem Kontozugriff zu verbergen. Anweisungen zum Maskieren von personenbezogenen Daten (PII) im ACE Secure Data Portal (ACE Portal) CBP finden Sie unter Verknüpfung mit dieser Kurzanleitung. Weitere Einzelheiten zu den Modernisierungsstrategien finden Sie auf der Modernisierungsseite des ACE-Portals.

Prüfung zur Zollagentenlizenz

Die nächste Prüfung zur Zollagentenlizenz (CBLE) findet am 26. April 2023 statt. Die Registrierung ist offen und es gibt ein Webinar am 21. März 2023 für eine begrenzte Anzahl von Registranten für fernbeaufsichtigte Prüfungen, die nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ verfügbar sind. Das CBLE wird auch persönlich zur Verfügung stehen. Einzelheiten zum CBLE, empfohlene Referenzmaterialien und Registrierungsdetails finden Sie auf der CBLE-Website

April Webinare der National Commodity Specialist Division

CSMS# 55418078 wurde am 9. März 2023 ausgegeben und teilt mit, dass die Registrierung für die Webinare der National Commodity Specialist Division (NCSD) im April geöffnet ist. Für 2023 sind 35 rohstoffspezifische Bildungs-Webinare geplant, und CBP wird die Registrierungseröffnung für jeden Monat über den Cargo Systems Messaging Service (CSMS) bekannt geben. Links zu jeder Registrierung finden Sie auf der Trade Outreach Webinar-Website von CBP

Die April-Webinare beinhalten:

  • 4. April 2023: Überschrift 2711 Erdölgase und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
  • 11. April 2023: Back to Basics: Was ist ein Herren-T-Shirt? Und was ist kein Herren-T-Shirt?
Abschnitt 321 Data Pilot erweitert

CBP akzeptiert neue Bewerber zur Teilnahme am Datenpilotprojekt nach Abschnitt 321, das bis August 2025 laufen soll. Das Pilotprojekt wurde im August 2019 mit dem Ziel gestartet, Vorabdaten von E-Commerce-Lieferkettenpartnern zu sammeln, um Risikovorteile zu testen. Das Pilotprojekt hat zu weniger CBP-Holds für Pilotteilnehmer geführt und macht Risikobewertungen für CBP schneller und genauer. Einzelheiten zur Teilnahme am Datenpilotprojekt nach Abschnitt 321 finden Sie in der Bundesregistermitteilung zum Datenpiloten nach Abschnitt 321, die am 16. Februar 2023 herausgegeben wurde, oder besprechen Sie dies mit Ihrem CH Robinson-Vertreter.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Die Entwicklungen im Bereich Zoll und Handel gehen weiter. Bleiben Sie informiert, um vorbereitet zu sein: Abonnieren Sie unsere Client Advisories und setzen Sie sich mit einem unserer Experten für Handelspolitik in Verbindung, um mehr zu erfahren.


Unsere Informationen werden aus einer Reihe von Quellen zusammengestellt, die nach unserem besten Wissen und Gewissen genau und korrekt sind. Unser Unternehmen ist stets bestrebt, genaue Informationen zu präsentieren. C.H. Robinson übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die hier veröffentlichten Informationen.

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