In den USA sind jeden Tag mehr als 1,8 Milliarden Holzpaletten im Einsatz, und weitere Milliarden sind international unterwegs. Wenn Sie ein globaler Versender sind, werden Sie wahrscheinlich auch Verpackungsholz wie Paletten zum Transport Ihres Frachtguts nutzen. Dieses scheinbar harmlose Material ist zwar kostengünstig, kann aber schnell zusätzliche Kosten in der Lieferkette verursachen, sobald ein Verstoß gegen die US-amerikanischen Vorschriften auffällt.
Solche Fallstricke lassen sich zum Glück vermeiden, wenn man die Importvorschriften für Verpackungsholz kennt und versteht, worauf man achten muss.
Der weltweit zunehmende Handel hat in den letzten Jahrzehnten das Vordringen holzfressender Insekten in Gegenden begünstigt, in denen sie nicht heimisch sind, und teilweise haben sie schwerwiegende Einflüsse auf lokale Ökosysteme und Volkswirtschaften.
Ein solches Beispiel ist der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB). Er ist in der Lage, fast ein ganzes Jahr lang tief in einem Baum zu leben. Zum Überleben ernährt er sich von dessen Innenseite und legt große Tunnel und Löcher an, wobei er ein sägemehlartiges Material hinterlässt, das den befallenen Baum schließlich abtötet. Da sie schwer zu erfassen sind, werden holzfressende Insekten wie der Bockkäfer leicht und unbemerkt im Verpackungsholz transportiert.
Weltweit wuchs in den 1990er Jahren die Besorgnis, als invasive Insektenarten wie der Asiatische Laubholzbockkäfer in den USA entdeckt wurden und sich der Schädling zu verbreiten begann. In einigen Fällen wurden ganze Baumarten innerhalb weniger Jahrzehnte durch invasive Insekten dezimiert. Hausbesitzern trug das jährlich geschätzte 1 bis 2 Milliarden Dollar an Zusatzkosten und Wertverlust ihres Eigentums ein.
Aufgrund solcher sehr ernsten Bedenken in Sachen Verpackungsholz haben Handelspartner in aller Welt zahlreiche Vorschriften zu dessen Import erlassen.
Ausgewachsener Asiatischer Laubholzbockkäfer beim Tunnelbohren in einem Baum.
Eine Allee in Chicago, die vom Asiatischen Laubholzbockkäfer befallen war, wird nach der Ausrottung neu bepflanzt.
Als Reaktion auf die wachsende Besorgnis über Verpackungsholz nahmen die Vertragsparteien des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) 2002 die Internationale Norm für Pflanzenschutzmaßnahmen Nr. 15 (ISPM 15) an, in dem die Anforderungen an Hitze- und Begasungsbehandlung von Verpackungsholz für den Welthandel festgeschrieben sind. Bis heute haben über 100 Länder ISPM-15 übernommen, darunter auch alle wichtigen Exportmärkte weltweit.
Regelwidriges Verpackungsholz kann schwere Folgen für die Lieferkette haben, die oft kostspielig und zeitaufwändig sind. Wenn in den USA bei einer Sendung lebende Holzschädlinge gefunden werden, verstößt die gesamte Sendung gegen ISPM 15 und wird auf Kosten des Importeurs reexportiert.
Gängige Beispiele für regelwidriges Verpackungsholz sind u. a.:
Erhebliche Verzögerungen, hohe Inspektionsgebühren, potenzielle Strafen und in einigen Fällen die Zurückweisung Ihrer Einfuhr sind nur einige Beispiele dafür, warum ein Verstoß gegen die Vorschriften das Risiko nicht wert ist.
Einige Artikel, die als ausreichend risikoarm gelten und von den Anforderungen an Verpackungsholz in den USA ausgenommen sind:
Aber Verstöße beim Verpackungsholz können verhindert werden. Berücksichtigen Sie einige dieser bewährten Verfahren in Ihrer Lieferkette.
Schulen Sie Ihr Personal in der Lieferkette bezüglich der Anforderungen an Verpackungsholz:
Führen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse durch, wenn Sie Alternativen zum Verpackungsholz berücksichtigen, die nicht den USDA-Vorschriften unterliegen, wie z. B:
Stimmen Sie Anforderungen an Verpackungsholz mit Ihren Anbietern ab:
Fragen Sie Ihren Zollagenten, damit er Sie über alle Änderungen der Verpackungsholzvorschriften auf dem Laufenden hält und auf Ihre Bedenken eingehen kann.
Importeure, die Verpackungsholz aus dem Ausland beziehen, sollten Verpackungsmaterial von einem registrierten und akkreditierten Hersteller nutzen, das gemäß den IPPC-Vorschriften wärmebehandelt oder begast wurde. Weitere Angaben erhalten Sie bei der nationalen Pflanzenschutzorganisation des Ursprungslandes Ihrer Sendung.
Ob Sie die Anforderungen an Verpackungsholz noch nicht kennen oder konkrete Fragen haben: C.H. Robinson kann Ihnen helfen. Wenden Sie sich für den Anfang an einen unserer Vertrauensberater®.