Finden Sie sich im EU-Emissionshandelssystem (EHS) zurecht: Ein umfassender Leitfaden für Verlader


    In den letzten Jahren hat sich ein dringend erforderlicher Wandel hin zu nachhaltigeren Geschäftspraktiken vollzogen – insbesondere in den Lieferketten. Im Übrigen hat die Europäische Union (EU) einen Aktionsplan verabschiedet, mit dem sie bis 2050 Klimaneutralität erreichen will und das Zwischenziel anstrebt, bis 2030 die Emissionen um 55 % zu senken.

    Ein Kernstück dieser Bemühungen ist das Emissionshandelssystem (EHS) der Europäischen Union. Das 2005 ins Leben gerufene EHS soll den Klimawandel durch den Zwang zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes von Betrieben einschließlich Verladern und Kunden abfangen. Ab dem 1. Januar 2024 umfasst die EU-EHS-Verordnung auch den Gütertransport. Dies bringt neue CO2-Steuern für alle Schifffahrtskunden, die Waren innerhalb der EU/des EWR, in sie hinein oder aus ihnen hinaus befördern.

    In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind, welche Auswirkungen dies auf Sie haben kann, wie Sie mit den Veränderungen umgehen können und welche Erfolgsstrategien sich anbieten.

    Das EU-EHS ist ein Eckpfeiler der EU-Politik zur Minderung der Klimawandelfolgen. Es ist das weltweit erste – und größte – Deckelungssystem für den Treibhausgasausstoß. Etwa 45 % des Gesamtausstoßes der EU ist davonabgedeckt inklusive der Energieerzeugung, der Industrieanlagen und des Luftverkehrs.

    Das EU-EHS deckelt die Gesamtmenge an Treibhausgasen, die bestimmte Sektoren wie Transport und Logistik ausstoßen dürfen. Im Rahmen des EHS müssen Speditionen, die EU- oder EWR-Häfen anlaufen oder aus ihnen auslaufen, Zertifikate erwerben, die ihren Emissionen entsprechen (1 Tonne CO2 = 1 EHS-Zertifikat), andernfalls drohen hohe Geldbußen. Nach Erwerb müssen die Unternehmen diese Zertifikate jährlich bei den Behörden einreichen.

    Zur Richtlinientreue gehören auch die verpflichtende Kontrolle, Meldung und Verifizierung des Treibhausgasausstoßes im Sinne der EU-MRV-Verordnung. Die daraus gewonnenen Daten sind für die Festlegung der erforderlichen Zertifikate von entscheidender Bedeutung. Die von den Unternehmen eingereichten Zertifikate werden über einen Zeitraum von drei Jahren erhöht:

    • 2024: 40 % des bestätigten Ausstoßes
    • 2025: 70 % des bestätigten Ausstoßes
    • ab 2026: 100 % des bestätigten Ausstoßes

    Die Vorschriften betreffen den Liefertransport innerhalb wie außerhalb der EU, insbesondere:

    EU-Staaten

    • Belgien
    • Bulgarien
    • Kroatien
    • Zypern
    • Dänemark
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Deutschland
    • Griechenland
    • Ungarn
    • Irland
    • Italien
    • Lettland
    • Litauen
    • Malta
    • Niederlande
    • Polen
    • Portugal
    • Rumänien
    • Slowenien
    • Spanien
    • Schweden

    Drittstaaten

    • Albanien
    • Aserbaidschan
    • Ägypten
    • Färöer-Inseln
    • Georgien
    • Island
    • Libanon
    • Moldawien
    • Montenegro
    • Norwegen
    • Arabische Republik Syrien
    • Türkei
    • Ukraine
    • Vereinigtes Königreich

    Die folgende Grafik zeigt den Jahreszyklus der Richtlinientreue und den präzise zu erwartenden Zeitplan.

    Grafik zum Jahreszyklus der Richtlinientreue des EU-Emissionshandelssystems

    Seit dem 1. Januar 2024 umfasst der Geltungsbereich des EU-EHS auch die Seefracht. Die Vorschriften berechnen die CO2-Bepreisung auf der Grundlage von Schiffen und nicht von Fracht. Fracht- und Passagierreedereien, deren Schiffe einer Bruttoraumzahl von mindestens 5.000 aufweisen, müssen ihren Ausstoß melden und für jede erzeugte Tonne CO2-Zertifikate zuteilen. Die CO2-Steuern gelten über die EU hinaus und betreffen einen erheblichen Teil des internationalen Schiffsverkehrs. Reedereien, die in EU-Gewässern tätig sind, unterliegen unabhängig von ihrer Herkunft den Bestimmungen des EHS.

    • Fahrten von EU-Häfen zu Dritthäfen (50 %)
    • Fahrten zwischen EU-Häfen (100 %)
    • Schiffe, die in EU-Häfen liegen (100 %)

    Karte des EU-Emissionshandelssystems

    Um Umgehungsversuche zu verhindern, müssen Containerschiffe, die Umschlaghäfen außerhalb der EU/des EWR, aber innerhalb von 300 Seemeilen von einem solchen entfernt anfahren, 50 % des Ausstoßes für die gesamte Überfahrt anrechnen und nicht nur für den kurzen Abschnitt vom Umschlaghafen aus. Die EU wird eine Liste betroffener Umschlaghäfen zur Verfügung stellen.

    Bei Drucklegung hatten die Reedereien einen EHS-Zuschlag eingeführt, der die für die EU-Schifffahrt anfallende CO2-Steuer abdecken soll. Die Berechnungen pro TEU beruhen auf dem Clean-Cargo-Verfahren für CO2 multipliziert mit dem Marktpreis für EUAs aus dem vierteljährlich aktualisierten ICEDEU3-Index.

    Bei der Ausweitung des EU-EHS auf den Seeverkehr wird es eine dreijährige Übergangsfrist geben. Die Vorschriften für Emissionszertifikate für Fracht- und Passagierschiffe nehmen an Umfang zu — der betroffene Ausstoß steigt in dieser Zeit von 40 % auf 100 %. Hochseeschiffe mit mindestens 5.000 BRZ fallen ab 2027 in den Geltungsbereich des EU-EHS.

    Diagramm zur Einführung des EU-Emissionshandelssystems

    In der obigen Tabelle bezieht sich der Begriff "Frachtschiff" auf typische Containerschiffe für Vollcontainerladungen (FCL) und darunter. Hochseeschiffe sind Tanker und ähnliche Schiffsklassen. Frachtschiffe allgemein sind Stückgut-, Massengut- und RORO-Frachter.

    Das EU-EHS, das sich zunächst auf Kohlendioxidemissionen konzentrierte, wird ab 2026 auf Methan und Distickstoffmonoxid ausgeweitet. Außerdem wird die Meldepflicht für Emissionen von Hochsee- und Stückgutschiffen von 400 bis 5.000 BRZ eingeführt mit der Option, sie zu einem späteren Zeitpunkt in das EU-EHS einzubeziehen.

    Die Einführung nachhaltiger Praktiken reduziert nicht nur den Ausstoß Ihres Unternehmens zum Vorteil unseres Planeten, sondern kann es auch als besonders umweltbewusst hervorheben. Behalten Sie Überarbeitungen und Änderungen der EHS-Vorschriften im Auge, damit Sie stets konform bleiben.

    Unsere Fachleute stehen zu Ihrer Verfügung, um zu besprechen, wie C.H. Robinson Ihnen helfen kann, die Auswirkungen des EU-EHS zu bewältigen und nachhaltigen Erfolg in der Schifffahrtsbranche zu erzielen. Lassen Sie uns gemeinsam diese Fahrt in eine ökologischere Zukunft antreten!

     

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    https://www.chrobinson.com/de-de/resources/resource-center/guides/eu-emissions-trading-system/