Brauner Marmorierter Stinkwurm (BMSB): Vorbereitungen für die Risikosaison 2023-24 in Australien


Risiko und Ausbreitung des BMSB

Karte der Verbreitung der Braunen Marmorierten Stinkwanze 

Ein Risiko für die Biosicherheit

  • Ein potenzieller und schwerer Schädling, der sich von mehr als 300 Pflanzenarten ernährt.
  • Sie dringen im Herbst oft in großer Zahl in Fahrzeuge, Häuser und Fabriken ein und suchen Schutz für den Winter.
  • Sondert bei Bedrohung eine stinkende Chemikalie ab, die bei Hautkontakt ein brennendes Gefühl verursachen kann.
  • Ihr Geruch ist ein Aeroallergen, das bei manchen Menschen allergische Reaktionen hervorrufen kann.

Umgang mit dem aufkommenden Risiko

  • Saisonale Maßnahmen helfen beim Risikomanagement während der Hochrisikosaison.
  • Waren mit hohem Risiko und Waren mit Zielrisiko, die in den Zielrisikoländern hergestellt oder aus diesen Ländern als Seefracht zwischen dem 1. September 2023 und dem 30. April 2024 (einschließlich) versandt werden, wie im Konnossement angegeben, unterliegen der BMSB-Intervention.
  • Alle Anbieter von BMSB-Behandlungen in den Zielländern müssen vom australischen Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft (DAFF) zugelassen sein, um die Behandlung von Waren, die für Australien bestimmt sind, durchführen zu können. Details finden Sie auf der Website des DAFF.
  • Hochrisikogüter, die als Stückgut verschifft werden, einschließlich Open Top- und Flat Rack-Container, die unbehandelt ankommen, werden bei der Ankunft an der Entladung gehindert und/oder zur Ausfuhr geleitet. Dies gilt auch für die Behandlung durch einen nicht zugelassenen Anbieter in einem Zielland.

Ziel-Risiko-Länder

  • Alle Waren mit hohem Risiko, die in diesen Ländern hergestellt oder aus diesen Ländern nach Australien versandt werden, unterliegen den saisonalen BMSB-Maßnahmen.
  • Jedes Schiff, das Waren aus diesen Ländern umlädt oder verlädt, unterliegt bei der Ankunft in Australien ebenfalls einer verstärkten Schiffsüberwachung.

Albanien
Andorra
Armenien
Österreich Aserbaidschan
Belgien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Kanada
Kroatien
Tschechien
Frankreich
Georgien
Deutschland
Griechenland
Ungarn
Italien
Japan
Kosovo

Liechtenstein
Luxemburg
Montenegro
Moldawien
Niederlandes
Polen
Portugal
Republik Nord-Mazedonien
Rumänien
Russland
Serbien
Slowakei
Slowenien
Spanien
Schweiz
Türkei
Ukraine
Vereinigte Staaten von Amerika
Usbekistan


Aufstrebende Risikoländer

Die folgenden Länder wurden für die BMSB-Risikosaison 2023-24 als Schwellenländer identifiziert und können für eine zufällige Inspektion an Land ausgewählt werden: Vereinigtes Königreich und China.

  • China: Stichprobenkontrollen werden für Waren durchgeführt, die zwischen dem 1. September 2023 und dem 31. Dezember 2023 (einschließlich) versandt werden.
  • Vereinigtes Königreich: Für Waren, die zwischen dem 1. Dezember 2023 und dem 30. April 2024 (einschließlich) versandt werden, werden Stichprobenkontrollen durchgeführt.
  • Zusätzlich zu den angestrebten Waren mit hohem Risiko werden die Kapitel 39, 94 und 95 nur in Ländern mit hohem Risiko stichprobenartig kontrolliert.

Anforderungen nach Warenart

Hochrisikowaren - erfordern eine obligatorische Behandlung


44:
Holz und Holzwaren, Holzkohle
45: Kork und Waren aus Kork 57: Teppiche und andere textile Bodenbeläge
68: Gegenstände aus Stein, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Materialien
69: Keramische Erzeugnisse - einschließlich der Unterkapitel I und II
70: Glas und Glaswaren
72: Eisen und Stahl - einschließlich der Unterkapitel I, II, III und IV
73: Artikel aus Eisen oder Stahl
74: Kupfer und Waren daraus
75: Nickel und Waren daraus
76: Aluminium und Gegenstände daraus
78: Blei und Gegenstände daraus
79: Zink und Gegenstände daraus
80: Zinn und Gegenstände daraus
81: Andere unedle Metalle, Cermets, und Waren daraus
82: Werkzeuge, Geräte, Bestecke, Löffel und Gabeln, aus unedlen Metallen, Teile davon aus unedlen Metallen
83: Verschiedene Artikel aus unedlen Metallen
84: Kernreaktoren, Kessel, Maschinen und mechanische Geräte sowie Teile davon
85: Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte und Teile davon, Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte, Fernsehbild- und -tonaufzeichnungsgeräte und -wiedergabegeräte sowie Teile und Zubehör für diese Geräte
86: Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven, rollendes Material und Teile davon, Gleisausrüstungen und Teile davon, mechanische (einschließlich elektromechanische) Signalgeräte für den Verkehr aller Art
87: Fahrzeuge, ausgenommen rollendes Material für Eisenbahnen und Straßenbahnen, sowie Teile und Zubehör dafür
88: Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge und Teile davon
89: Schiffe, Boote und schwimmende Bauten


Alle Ziel-Risiko-Waren werden durch stichprobenartige Inspektionen verstärkt an Land kontrolliert.


27:
Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation, bituminöse Stoffe, Mineralwachse
28: Anorganische chemische Erzeugnisse, organische oder anorganische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen - einschließlich der Unterkapitel I, II, III, IV und V
29: Organische Chemikalien - einschließlich der Unterkapitel I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X, XII und XIII
38: Verschiedene chemische Produkte
39: Kunststoffe und Waren daraus - einschließlich der Unterkapitel I und II
40: Kautschuk und Waren daraus
48: Papier und Pappe, Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
49: Gedruckte Bücher, Zeitungen, Bilder und andere Erzeugnisse des Druckgewerbes; Manuskripte, Typoskripte und Pläne
56: Watte, Filz und Vliesstoffe, Spezialgarne, Bindfäden, Taue, Seile und Kabel sowie Waren daraus


Alle anderen Waren—unterliegen nur dann den Anforderungen, wenn sie Teil einer Sendung sind, die in einem Container mit Waren mit hohem Risiko oder mit Waren mit hohem Risiko verpackt ist.

Neu, unbenutzt und nicht feldgetestet)—Bestimmte Tarife, die alle BMSB NUFT-Kriterien erfüllen können, unterliegen nicht der Behandlungspflicht.

  • Die BMSB-NUFT-Kriterien beziehen sich nur auf Waren, die unter den folgenden Tarifkapiteln eingestuft sind: 82, 84, 85, 86, 87, 88 und 89 und deren Herstellungsbeginn am oder nach dem 1. Dezember der aktuellen BMSB-Risikosaison liegen muss.Hinweis: Waren, die aufgearbeitet wurden, erfüllen dieses Kriterium nicht.
  • Eine BMSB NUFT-Meldung kann für zulässige Waren verwendet werden, die in versiegelten sechs Hartschalen-Containern verschifft werden, für Waren, die als Stückgut verschifft werden (einschließlich Flat Rack und Open Top Container) und für Sendungen in Less than a Container Load (LCL) / Freight All Kinds (FAK) Containern.

Umgang mit dem Risiko eines Befalls

Obligatorische Behandlungsanforderungen: Für Waren mit hohem Risiko ist eine Behandlung vorgeschrieben, um das Stinkwanzenrisiko zu verringern.

Behandlungsmöglichkeiten

  • Wärmebehandlung
  • Methylbromid-Begasung
  • Sulfurylfluorid-Begasung

Informationen zur Behandlung

  • Einzelheiten zu den Behandlungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website der DAFF.
  • Überprüfen Sie die genehmigte Liste der Offshore- und Onshore-Behandlungsanbieter.
  • Die Waren müssen innerhalb von 120 Stunden nach der Behandlung in einen Container verladen und versiegelt oder auf ein Schiff zur Ausfuhr aus den Zielländern verladen werden.
  • Wenn Sie nachweisen können, dass die Waren innerhalb von 48 Stunden außerhalb des 120-Stunden-Fensters für die Nachbehandlung auf ein anderes Schiff umgeladen wurden, wenden Sie sich bitte vor der Ankunft des Schiffes in Australien an [email protected].

Navigieren Sie zwischen On- und Offshore-Behandlungsanforderungen: Offshore-Behandlung

  • Erforderlich für risikoreiche Waren, die als Stückgut versandt werden.
  • Inklusive oben offener und flacher Behälter.
  • Hochrisikogüter, die unbehandelt ankommen, werden an der Entladung gehindert und/oder bei der Ankunft zur Ausfuhr geleitet.

Offshore- oder Onshore-Behandlung

  • Hochrisikogüter, die als Komplettladung (FCL) in sechs versiegelten Hartschalencontainern verschifft werden, können offshore oder onshore auf Containerebene von zugelassenen Behandlungsanbietern behandelt werden.
  • LCL-Sendungen und FAK-Container werden vor der Dekonsolidierung auf Containerebene verwaltet. Der Container muss entweder offshore oder onshore behandelt werden, bevor die Dekonsolidierung erlaubt ist.
  • Für Hochrisikowaren, die in einem Hochrisikoland hergestellt wurden und aus einem Hochrisikoland nach Australien transportiert werden, gelten die saisonalen Maßnahmen und die obligatorische Behandlung der Waren auf Containerebene. Eine Entkonsolidierung vor der Behandlung ist nicht zulässig.
  • Für Waren mit hohem Risiko, die in einem Land mit Zielrisiko hergestellt und dann von einem Land mit Zielrisiko in ein Land mit Nicht-Zielrisiko transportiert werden, um dort dekonsolidiert und erneut konsolidiert zu werden (Hubbed) und als LCL/FAK-Container von dem Land mit Nicht-Zielrisiko nach Australien verschifft zu werden, gelten die saisonalen Maßnahmen. Die obligatorische Behandlung gilt für die Waren auf Containerebene. Eine Entkonsolidierung vor der Behandlung ist nicht zulässig.

Anforderungen an die Verpackung

  • Um eine wirksame BMSB-Behandlung durchzuführen, müssen die Waren so präsentiert werden, dass die Hitze oder das Begasungsmittel alle äußeren und inneren Oberflächen der Waren erreichen kann, die für den Schädling zugänglich sind.

Visualisierung der richtigen Verpackung von Waren zur BMSB-Prävention 

  • Wenn die zu behandelnden Waren in Plastik eingewickelt sind, muss die Plastikverpackung aufgeschnitten oder angepasst werden, damit das Begasungsmittel oder die Hitze ausreichend in die Waren eindringen kann, damit die Behandlung wirksam ist.

Nahaufnahme der geeigneten Verpackung für BMSB

 

Minimieren Sie Verzögerungen, wenn eine Behandlung erforderlich ist

  • Mögliche Verzögerungen bei der Ankunft aufgrund fehlender Ressourcen für die Behandlung an Land.
  • Reduzieren Sie Hindernisse durch die Nutzung von Offshore-Behandlungen durch zugelassene Anbieter.
  • Sorgen Sie für eine frühzeitige und genaue Dokumentation, einschließlich aller Einzelheiten der Behandlung.
  • Erwarten Sie, dass die Behandlungsscheine auf ihre Einhaltung überprüft werden.
  • Die Nichteinhaltung der Vorschriften führt zur Ausfuhr der Sendung.


Erfahrungsbericht der Kunden


"Sie kennen die Länder, aus denen wir importieren, sehr gut und informieren uns ständig über die aktuellen Herausforderungen in der Lieferkette. Außerdem bieten sie eine fundierte Beratung in Bezug auf Handelsanforderungen, Biosicherheit und Zollangelegenheiten."
Kubota

Kubota



Arbeiten Sie mit den Trusted Advisor®-Experten von C.H. Robinson zusammen, um Ihre spezifischen Risiken und nächsten Schritte zu verstehen.