Jüngster Handel & Tariff Perspectives

10. November 2021 | Kevin Koch Senior Manager

Hafenbeamter bei der Kontrolle von Containern 

Ausnahmen von den Zöllen nach Abschnitt 301 (China) - die Uhr der Gelegenheit tickt

Wie gut kennen Sie Ihre Kosten für die Einfuhr in die Vereinigten Staaten? Wissen Sie, welche Produkte zusätzlichen Zöllen unterliegen, die zwischen 7,5 % und 25 % liegen? Wissen Sie, dass nur noch knapp drei Wochen verbleiben, um beim Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten (USTR) eine Verlängerung von Zollausnahmen zu beantragen, die bereits gewährt wurden, aber inzwischen abgelaufen sind?

Es ist jetzt an der Zeit zu handeln, denn für Ihr Unternehmen könnte Geld auf dem Spiel stehen. Lesen Sie mehr über diese Handelsveranstaltungen und erfahren Sie, wie C.H. Robinsons neues HTS-Suchtool Ihnen helfen kann, Klarheit zu gewinnen und potenzielle Chancen zur Senkung Ihrer Einstandskosten zu nutzen.

Die Zeit läuft ab, um beim USTR die Verlängerung früherer Zollbefreiungen zu beantragen

Der USTR erklärte, dass die Biden-Administration beabsichtigt, eine eingehende Überprüfung der Leistungen Chinas im Rahmen des Phase-One-Abkommens als Teil ihrer übergreifenden Vision zur Neuausrichtung der Handelspolitik der Vereinigten Staaten durchzuführen. Darüber hinaus leitete der USTR ein gezieltes Verfahren zum Ausschluss von Zöllen ein und erklärte, dass er sich die Möglichkeit weiterer Ausschlussverfahren in der Zukunft offen halten werde.

Derzeit gibt es eine zeitlich begrenzte Möglichkeit, einige dieser Zölle in Zukunft zu vermeiden und gleichzeitig die Möglichkeit, die in den letzten Monaten dieses Jahres auf einige Ihrer Einfuhren gezahlten Zölle zurückzuerhalten.

Die Kommentierungsfrist der USTR läuft bis zum 1. Dezember

Die USTR gibt der Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob bestimmte Ausnahmeregelungen für chinesische Produkte nach Abschnitt 301 wieder in Kraft gesetzt werden sollen. Wie in der Bekanntmachung Federal Register veröffentlicht, beabsichtigt die Behörde, 549 Warenausschlüsse- von Fall zu Fall - zu bewerten, mit der Möglichkeit, Verlängerungen zu gewähren. Die meisten dieser Ausnahmen sind zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Bei einer Wiedereinführung würden die Ausnahmen rückwirkend für zulässige Eintragungen am oder nach dem 12. Oktober 2021 gelten.

Die wichtigsten Faktoren, auf die sich die USTR bei der Entscheidung über die Wiedereinführung der Ausnahmeregelungen konzentrieren wird, ähneln denen der Vorgängerregierung, wie z. B.:

  • ob das Produkt und/oder ein vergleichbares Produkt von Quellen in den Vereinigten Staaten und/oder in Drittländern erhältlich ist
  • Etwaige Änderungen in der globalen Lieferkette seit September 2018 in Bezug auf das Produkt oder andere relevante Entwicklungen in der Branche
  • Die Bemühungen, die die Importeure oder US-Käufer seit September 2018 unternommen haben, um das Produkt aus den Vereinigten Staaten oder Drittländern zu beziehen, falls vorhanden
  • Inländische Produktionskapazität für das Produkt in den Vereinigten Staaten

Wie könnte sich der U.S. Innovation and Competition Act (USICA) auf Tarifausschlüsse auswirken?

Der U.S. Innovation and Competition Act (USICA) wurde am 8. Juni 2021 vom Senat verabschiedet und hat seinen Weg ins Repräsentantenhaus gefunden. Der USICA befasst sich insbesondere mit den Ausnahmeregelungen für chinesische Zölle nach Abschnitt 301. Wenn das USICA vom Repräsentantenhaus verabschiedet und anschließend vom Präsidenten unterzeichnet wird, kann es große Auswirkungen auf den Importhandel haben.

Insbesondere würden alle früheren Zollbefreiungen ab dem Datum der Verabschiedung des Gesetzes bis Dezember 2022 wieder in Kraft gesetzt werden. Darüber hinaus würden laut Gesetzentwurf die spezifischen Zollbefreiungen, die am 31. Dezember 2020 ausliefen, rückwirkend zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Datum der Verabschiedung wieder in Kraft gesetzt.

Könnte mein Unternehmen für Zollerstattungen und/oder Zollbefreiungen im Rahmen des USICA in Frage kommen?

Im Rahmen von USICA können Sie möglicherweise Rückerstattungen für Zölle erhalten, die Sie zuvor an die US-Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection gezahlt haben, und Sie können möglicherweise in Zukunft von den Zollausnahmen nach Abschnitt 301 profitieren.

Nutzen Sie diese möglicherweise wieder eingeführten Ausnahmen, wenn die Rechtsvorschriften in Kraft treten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Zölle ohne Zinsen erstattet werden.

Wie kann C.H. Robinson helfen?

Der US-Handelsbeauftragte ist sich darüber im Klaren, dass auf dem Weg zu einer Neuausrichtung der Handelsbeziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und China noch viel zu tun ist. Die wichtigste Erkenntnis, die der US-Handelsbeauftragte vor kurzem vermittelte, ist, dass die derzeit geltenden Handelsmaßnahmen (die zusätzlichen Zölle auf chinesische Produkte in Höhe von 7,5 % bis 25 %) wohl nicht so bald verschwinden werden. Der US-Handelsbeauftragte erklärte, dass es das Ziel der Regierung sei, alle Optionen und Mittel auszuloten, um auch in Zukunft eine umfassende Handelsreform durchzusetzen.

Es gibt Ansätze, die Ihr Unternehmen ergreifen kann, um sich im Handelsumfeld zurechtzufinden und die tatsächlichen Landed Costs besser zu verstehen. Seien Sie beispielsweise proaktiv in diesem sich scheinbar ständig verändernden Handelsumfeld, indem Sie das HTS Search Tool von C.H. Robinson nutzen, um sich Klarheit über Ihre Importkosten zu verschaffen und gleichzeitig Möglichkeiten zur potenziellen Senkung oder Abschaffung von Zöllen und Gebühren durch verschiedene Handelspräferenz- oder Zollausschlussprogramme zu ermitteln.

Dieses neue Instrument kann Ihnen dabei helfen, die Auswirkungen dieser beiden handelspolitischen Ereignisse - Verlängerung der zuvor gewährten Ausnahmeregelungen durch die USTR und/oder die USICA - auf Ihr Unternehmen zu verstehen, wenn sie zum Tragen kommen.

Darüber hinaus kann Ihnen das Team von C.H. Robinson dabei helfen, Ihre Optionen zu prüfen, um diese Ereignisse effektiv zu bewältigen. Kontaktieren Sie einen unserer Experten für Handelspolitik, um mehr zu erfahren.

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