Incoterms-Werkzeug

 

Die Incoterms®-Regeln sind standardisierte Handelsbedingungen, die Händlern beim Verkauf und Transport von Waren helfen sollen. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) erstellt und veröffentlicht, wobei die jüngste Revision (Incoterms® 2020) am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

C.H. Robinson hat diese Regeln zu einem einzigartigen Instrument zusammengestellt, das Käufern und Verkäufern einen Anhaltspunkt dafür bietet, wozu jede Partei verpflichtet ist und wo die Verantwortung im Falle von Verlust, Beschädigung oder anderen Missgeschicken liegt. FAS, FOB, CFR und CIF sind Incoterms®, die sich auf die Seeschifffahrt beziehen. Andere Incoterms gelten für jede Art von Transport.


Regeln für jede Art von Transportmittel oder Verkehrsmittel:

EXWPfeil nach rechts
FCAPfeil nach rechts
CPTPfeil nach rechts
CIPPfeil nach rechts
DAPPfeil nach rechts
DPUPfeil nach rechts
DDPPfeil nach rechts
EXWpfeil-angebot-abnehmend
EXW - Ab Werk

Der Verkäufer erfüllt die Lieferverpflichtung, wenn er die Ware in seinem Betrieb (d.h. Werk, Fabrik, Lager usw.) dem Käufer zur Verfügung gestellt hat. Der Verkäufer ist insbesondere nicht verpflichtet, die Ware auf das vom Käufer bereitgestellte Fahrzeug zu verladen oder die Ware zur Ausfuhr freizumachen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Käufer trägt alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Ware vom Betriebsgelände des Verkäufers zum gewünschten Bestimmungsort verbunden sind. Diese Bedingung stellt somit die Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar. Die Klausel gilt für alle Transportarten.

Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn:

Die Waren werden dem Käufer in den Räumlichkeiten des Verkäufers zur Verfügung gestellt. HINWEIS: Wenn der Käufer nicht in der Lage ist, die Waren für den Export freizumachen, weil er keine Präsenz im Ursprungsland hat oder noch für die Exportanmeldungen verantwortlich ist, sollte ein anderer Begriff verwendet werden; erwägen Sie in diesem Szenario die Verwendung von FCA.

FCApfeil-angebot-abnehmend
FCA – Free Carrier (Freier Frachtführer) (benannter Ort)

Der Verkäufer liefert die Ware an den vom Käufer benannten Spediteur an dem benannten Ort; typischerweise die Fabrik oder das Lager des Verkäufers. Der Verkäufer ist für die Beladung des Frachtführers, der die Ware abholt, und für die Durchführung der Exportfreigabe verantwortlich. # Die Klausel gilt für alle Transportarten.

Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn:

Die Ware wird dem ersten Frachtführer am benannten Ort übergeben. HINWEIS: Dieser Begriff sollte verwendet werden, wenn der Käufer den gesamten Transport und die Abwicklung organisieren möchte, aber nicht als Exporter of Record im Ursprungsland auftreten kann.

CPTpfeil-angebot-abnehmend
CPT – Carriage Paid To (named place of destination)

Der Verkäufer hat für die Beförderung der Fracht bis zum benannten Bestimmungsort aufzukommen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer über. Die Klausel gilt für alle Transportarten.

Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn:

Der Verkäufer übernimmt alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung der Ware bis zur Übergabe an den (ersten) Frachtführer am Versandort innerhalb der im Kaufvertrag vereinbarten Zeit.

CIPpfeil-angebot-abnehmend
CIP – Beförderung und Versicherung bezahlt an (benannter Bestimmungsort)

Der Verkäufer bezahlt den Transport und die Versicherung bis zum benannten Bestimmungsort, die Gefahr geht jedoch mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer über. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Transportversicherung abzuschließen, die den Deckungsumfang der Klauseln (A) der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA) oder ähnlicher Klauseln, die dem verwendeten Transportmittel entsprechen, erfüllt. Die Klausel gilt für alle Transportarten.

Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn:

Die Ware wird an den ersten Frachtführer übergeben. Der Verkäufer ist für die "all risks"-Versicherung verantwortlich.

DAPpfeil-angebot-abnehmend
DAP - Geliefert am Ort

Der Verkäufer trägt alle Transportkosten und das Risiko bis zur Lieferung. "Lieferung" erfolgt, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Transportmittel zur Verfügung steht, bereit zur Entladung am benannten Bestimmungsort. Die Klausel gilt für alle Transportarten.

Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn:

Die Ware wird dem Käufer zur Verfügung gestellt, bereit zur Entladung am benannten Bestimmungsort.

DPUpfeil-angebot-abnehmend
DPU - Geliefert am Ort der Entladung (benannter Bestimmungsort)

Der Verkäufer trägt alle Transportkosten und das Risiko bis zum Zeitpunkt der Entladung der Ware, typischerweise im Werk des Käufers. Der Verkäufer muss die Ware von dem ankommenden Transportmittel abladen und sie dann liefern, indem er sie dem Käufer am vereinbarten Ort zur Verfügung stellt. Die Klausel gilt für alle Transportarten.

Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn:

Die Ware wird am benannten Bestimmungsort des Käufers abgeladen.

DDPpfeil-angebot-abnehmend
DDP – Geliefert Verzollt (benannter Zielort)

Der Verkäufer zahlt alle Transportkosten und trägt das gesamte Risiko bis zur Lieferung der Ware. Der Verkäufer zahlt den Zoll und ist der "Importeur of Record" im Land des Käufers. Die Klausel gilt für alle Transportarten.

Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn:

Die Ware wurde am benannten Bestimmungsort geliefert und nicht vom ankommenden Transportmittel entladen.
HINWEIS: Wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, als Importeur of Record im Bestimmungsland zu fungieren, sollte dieser Begriff nicht verwendet werden; ziehen Sie in diesem Szenario DPU oder DAP in Betracht.




Regeln für den See- und Binnenschifffahrtsverkehr:

FASPfeil nach rechts
FOBPfeil nach rechts
CFRPfeil nach rechts
CIFPfeil nach rechts
EXWpfeil-angebot-abnehmend
FAS – Frei längsseits Schiff (benannter Ladehafen)

Der Verkäufer muss die Ware längsseits des Schiffes im benannten Hafen platzieren. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen. Die Klausel gilt nur für den Seetransport.

Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn:

Die Waren werden im benannten Hafen längsseits des Schiffes gestellt und zur Ausfuhr abgefertigt.

FCApfeil-angebot-abnehmend
FOB – Frei an Bord (benannter Ladehafen)

Als handelsübliche Bezeichnung muss der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffes verladen. Kosten und Risiko gehen über, sobald die Ware zum Transport an Bord des Schiffes gebracht wird. "An Bord des Schiffes" muss in der Vereinbarung klar definiert sein. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen. Die Klausel gilt nur für den Seetransport.

Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn:

Die Ware wird an Bord des Schiffes gebracht (das klar definiert sein muss) und der Verkäufer hat die Ware zur Ausfuhr freigegeben.

CPTpfeil-angebot-abnehmend
CFR – Kosten und Fracht (benannter Zielhafen)

Der Verkäufer muss die Kosten und die Fracht bezahlen, um die Ware an den genannten Bestimmungsort zu bringen. Die Gefahr geht jedoch auf den Käufer über, sobald die Ware zum Transport an Bord des Schiffes gebracht wird. Die Klausel gilt nur für den Seetransport.

Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn:

Die Waren wurden im Abgangshafen an Bord eines Schiffes (das klar definiert sein muss) geliefert.

CIPpfeil-angebot-abnehmend
CIF – Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Zielhafen)

Der Verkäufer muss die Kosten und die Fracht bezahlen, um die Ware an den genannten Bestimmungsort zu bringen. Die Gefahr geht jedoch auf den Käufer über, sobald die Ware zum Transport an Bord des Schiffes gebracht wird. Der Verkäufer muss außerdem, sofern nicht anders vereinbart oder handelsüblich, auf eigene Kosten eine Frachtversicherung abschließen, die den Deckungsumfang der Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA) oder ähnlicher Klauseln für die Sendung erfüllt. Die Klausel gilt nur für den Seetransport.

Das Risiko geht auf den Käufer über, wenn:

Die Waren wurden an Bord des Schiffes gebracht (was klar definiert sein muss).


Die Incoterms 2020 finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden in den Kaufvertrag aufgenommen, indem eindeutig festgelegt wird, dass der Vertrag den Incoterms 2020 unterliegt. Die Incoterms sind die Standarddefinitionen der ICC für Handelsklauseln und sind international als unverzichtbarer Nachweis der Verantwortlichkeiten von Käufer und Verkäufer für die Lieferung im Rahmen eines Kaufvertrags anerkannt. Dies ist ein grundlegender Leitfaden, wir empfehlen Ihnen das von der Internationalen Handelskammer (ICC) erstellte Handbuch für ausführlichere Informationen zu den Incoterms 2020.

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Incoterms® ist eine eingetragene Marke der Internationalen Handelskammer.