Wie man eine kanadische Zollprüfung übersteht


Was Sie von einer CBSA-Zollprüfung erwarten können

Der Brief landet mit einem Knall auf Ihrem Schreibtisch und Ihnen wird angst und bang. Gerade haben Sie eine Benachrichtigung der CBSA über die Überprüfung der Handelsbestimmungen erhalten. Sie sind nun von einer Zollprüfung betroffen. Selbst die am meisten auf Regelbeachtung bedachten Importeure fürchten diesen Tag, aber er muss kein Alptraum sein.

6 Tipps, um eine Zollprüfung zu überstehen

  1. Beauftragen Sie einen Projektmanager mit der Überwachung des Prozesses.
    Diese Person sollte sich mit Ihrem Unternehmen auskennen, ein guter Kommunikator sein und in der Lage sein, Termine strikt einzuhalten.
  2. Stellen Sie die angeforderten Unterlagen zusammen, überprüfen Sie sie und reichen Sie sie fristgerecht ein.
    Importeure sind verpflichtet, einen vollständigen Nachweis zu führen, der auch Zollbuchhaltungsunterlagen und Kopien aller Bestellungen, Rechnungen, Akkreditive, Zahlungsaufzeichnungen, Herkunftszeugnisse, Verträge mit Einkaufsagenturen, Markenverträge, Frachtrechnungen, Zollbescheide, Endverbleibsbescheinigungen und Buchhaltungsunterlagen in Bezug auf Kauf, Zollwert, Herkunft, Kennzeichnung, Zielverwertung und Warenabsatz umfasst.

    Die Art der angeforderten Unterlagen hängt von der Prüfung ab, die die CBSA durchführt. Überprüfen Sie die angeforderten Unterlagen sorgfältig mit Ihrem Zollvermittler, bevor Sie sie bei der CBSA einreichen, damit Sie mögliche Probleme im Voraus erkennen. Führen Sie frühzeitig strategische Gespräche mit Ihrem Zolldienstleister.

    Verausgaben Sie sich nicht: Lassen Sie sich ausreichend Zeit, eventuell fehlende Unterlagen zu besorgen. Vergessen Sie nicht, das Formular auszufüllen, mit dem Sie die CBSA ermächtigen, den Schriftverkehr mit Ihrem Zollvermittler/Dienstleister zu teilen, da dieser sonst keine Kopie des Prüfungsberichts, der Sanktionen usw. erhält.
  3. Beantworten Sie alle Fragen der CBSA ehrlich und vollständig, aber kurz und bündig.
    Schwätzen Sie nicht zu viel, denn das kann zu weiteren Fragen führen und die Angelegenheit verwirren. Beantworten Sie einfach nur die Frage. Das kann schwieriger werden, als es sich anhört. Sie können Ihren Zollvermittler bitten, alle Anfragen in Ihrem Namen zu beantworten.
  4. Überprüfen Sie die Ergebnisse des Zwischenberichts mit Ihrem Zollvermittler.
    Sie haben die Möglichkeit, eine Bemerkung zu dieser Vorentscheidung einzureichen. Dies ist die beste Gelegenheit, Missverständnisse auszuräumen oder weitere Dokumente oder Argumente vorzubringen, wenn Sie mit den Feststellungen des Prüfers nicht einverstanden sind.
  5. Überprüfen Sie den endgültigen Bericht und kennzeichnen Sie alle aus Ihrer Sicht notwendigen Korrekturen.
    Der abschließende Prüfungsbericht zeigt mögliche Mängel auf und gibt die Behebungsfrist an, die maximal vier Jahre beträgt, unter bestimmten Umständen aber auch kürzer sein kann. Mängelbehebung ist nicht nur bei den Stichproben erforderlich, sondern bei allen Buchungen, die von demselben Problem betroffen sind. Sie können natürlich Ihren Zollvermittler hinzuziehen, damit er Ihnen aufzeigt, welche Einträge eine Mängelbehebung erfordern.
  6. Reichen Sie Ihre Korrekturen innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum des endgültigen Berichts ein.
    Alle erforderlichen Korrekturen, die nicht innerhalb des 90-tägigen Zeitrahmens eingereicht werden, unterliegen den Sanktionen des AMPS (Administrative Monetary Penalty System). Sollten Sie weiterhin mit den Feststellungen des Prüfers nicht einverstanden sein, sprechen Sie mit Ihrem Vermittler oder Zolldienstleister über Gründe für einen Widerspruch.

Nächste Schritte: Besprechen Sie Ihre Risiken bei der Regelerfüllung

Die beste Verteidigung besteht natürlich darin, die Vorschriften von vornherein einzuhalten. Besprechen Sie Ihre Risiken bei der Regelerfüllung und bewährte Praktiken mit dem Zollberater Ihres Vertrauens, bevor die Benachrichtigung über die Prüfung eintrifft. Setzen Sie sich mit einem unserer Experten für Handelspolitik in Verbindung, um mehr zu erfahren.