Safe Harbor-Datenschutzrichtlinie

C.H. Robinson Worldwide, Inc. („C.H. Robinson“) räumt dem Verdienst und der Aufrechterhaltung des Vertrauens von Mitarbeitern, die ihre personenbezogenen Daten an uns weiterleiten, einen hohen Stellenwert ein. Im Hinblick auf die Befolgung aller geltenden Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und von Daten hat C.H. Robinson bescheinigt, dass das Unternehmen die vom US-Handelsministerium eingeführten Grundsätze der Safe Harbor-Richtlinie zu Erfassung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung und weiteren Verarbeitung personenbezogener Daten einhält, die aus dem Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) oder der Schweiz in die USA übermittelt werden.

Im Rahmen dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff „personenbezogene Daten“ Informationen, die aus dem EWR oder der Schweiz an C.H. Robinson in den USA übermittelt werden und sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche oder juristische Person beziehen (soweit auch juristische Personen nationalen Datenschutzgesetzen unterliegen).

„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt von C.H. Robinson kontrolliert wird.

Die Safe Harbor-Bescheinigung von C.H. Robinson kann unter safeharbor.export.gov/list.aspx und safeharbor.export.gov/swisslist.aspx. eingesehen werden. Wenn Sie weitere Informationen zu den Grundsätzen der Safe Harbor-Richtlinie wünschen, besuchen Sie bitte die Website des US-Handelsministeriums unter www.export.gov/safeharbor.

Datum des Inkrafttretens

Diese Richtlinie tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.

Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter von C.H. Robinson

Alle C.H. Robinson-Unternehmenseinheiten und -Funktionsbereiche sind verpflichtet, ihren Umgang mit Daten anhand dieser Richtlinie zu überprüfen und Verfahren einzuführen und beizubehalten, um diese Richtlinie umzusetzen.

Alle C.H. Robinson-Mitarbeiter sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und von Daten, diese Richtlinie und alle zugehörigen C.H. Robinson-Verfahren einzuhalten.

Grundsätze des Datenschutzes

Auch wenn Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und von Daten von Land zu Land variieren, basieren die entsprechenden Gesetze des EWR und der Schweiz auf den folgenden gemeinsamen Datenschutzgrundsätzen. Um eine Befolgung aller geltenden Datenschutzgesetze sicherzustellen und eine einheitliche Vorgehensweise im ganzen Unternehmen zu erreichen, hält sich C.H. Robinson daher an die folgenden Datenschutzgrundsätze, soweit sie von geltendem Recht für personenbezogene Daten vorgeschrieben werden:

Beschränkungen der Erfassung, Verwendung und Offenlegung personenbezogener Daten

  • dfBenachrichtigung und Zustimmung—Wir erfassen und verarbeiten personenbezogene Daten in fairer und rechtmäßiger Art und Weise sowie, wenn dies angebracht ist, in Kenntnis oder mit Zustimmung der betroffenen Person. Die Art der erforderlichen Benachrichtigung oder Zustimmung hängt vom Kontext und den Umständen, der Sensibilität der personenbezogenen Daten, den angemessenen Erwartungen der betroffenen Person und rechtlichen Auflagen ab. C.H. Robinson hat seine im EWR und der Schweiz ansässigen verbundenen Unternehmen davon unterrichtet, dass sie verpflichtet sein können, betroffene Personen, deren personenbezogene Daten in die USA übertragen werden, hierüber angemessen zu informieren.
  • Spezifischer Zweck—Wir erfassen und verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich für spezifische, begrenzte und legitime Zwecke.
  • Beschränkungen bei der Verwendung—Wir verarbeiten personenbezogene Daten nicht in einer Weise, die nicht mit den Zielsetzungen übereinstimmt, für die sie ursprünglich erfasst worden sind, ohne zuvor die Zustimmung der betroffenen Person einzuholen. Die Art der erforderlichen Zustimmung hängt vom Kontext und den Umständen, der Sensibilität der personenbezogenen Daten, den angemessenen Erwartungen der betroffenen Person und rechtlichen Auflagen ab. C.H. Robinson hat seine im EWR und der Schweiz ansässigen verbundenen Unternehmen darüber informiert, dass sie verpflichtet sein können, betroffenen Personen die Entscheidung darüber zu überlassen, ob ihre personenbezogenen Daten für einen Zweck verwendet werden können, der nicht mit den Zwecken übereinstimmt, für die sie ursprünglich erfasst worden sind, oder ob dies im Anschluss von diesen zu genehmigen ist.
  • Verhältnismäßigkeit der Datenerfassung—Die personenbezogenen Daten, die wir erfassen, sind für die Zwecke, für die sie erfasst werden oder denen die betroffene Person später zustimmt, relevant, geeignet und nicht im Übermaß erhoben worden.
  • Direktmarketing—Wir verwenden personenbezogene Daten nicht für Zwecke des Direktmarketings ohne die Zustimmung der betroffenen Person. Der Konsens mit der betroffenen Person kann in einer ausdrücklichen oder stillschweigenden „Abmeldung“ oder „Anmeldung“ bestehen, was von den gegebenen Umständen und rechtlichen Auflagen abhängt.
  • Übermittlungen an Dritte
    • Wir leiten personenbezogene Daten an Dritte (einschließlich unserer verbundenen Unternehmen) nur für Zwecke weiter, die mit denen übereinstimmen, für die die personenbezogenen Daten ursprünglich erfasst worden sind oder denen die betroffene Person anschließend zugestimmt hat. Beispielsweise können wir personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, die wir damit beauftragt haben, Leistungen in unserem Namen zu erbringen. C.H. Robinson verlangt von Dienstleistern, an die das Unternehmen personenbezogenen Daten weiterleitet und die keinen Gesetzen unterliegen, die auf der EU-Datenschutzrichtlinie oder dem Schweizer Bundesgesetz über Datenschutz basieren, entweder die Einhaltung der Grundsätze der Safe Harbor-Richtlinie zu bescheinigen oder sich vertraglich zu verpflichten, für zumindest denselben Grad an Schutz für personenbezogene Daten zu sorgen, der nach den Grundsätzen der Safe Harbor-Richtlinie vorausgesetzt wird.
    • Bevor wir personenbezogene Daten an einen Dritten zur Verwendung für dessen eigene Marketing-Zwecke weiterleiten, holen wir die Zustimmung der betroffenen Person ein. Der Konsens mit der betroffenen Person kann in einer ausdrücklichen oder stillschweigenden „Abmeldung“ oder „Anmeldung“ bestehen, was von den gegebenen Umständen und rechtlichen Auflagen abhängt. C.H. Robinson hat seine im EWR und der Schweiz ansässigen verbundenen Unternehmen darüber informiert, dass sie verpflichtet sein können, betroffenen Personen die Entscheidung darüber zu überlassen, ob ihre personenbezogenen Daten an einen Dritten für dessen eigene Marketing-Zwecke weitergeleitet werden können.
    • Zu diesen allgemeinen Regeln kann es in Abhängigkeit vom geltenden Recht Ausnahmen geben, wenn etwa die Offenlegung durch einen Gerichtsbeschluss angeordnet wird oder notwendig ist, um einem Gesetz zu entsprechen, eine Straftat zu verhindern oder einen Rechtsanspruch durchzusetzen. C.H. Robinson behält sich das Recht vor, auch dann sämtliche personenbezogenen Daten zu übertragen, wenn das Unternehmen sein gesamtes Geschäft oder alle seine Vermögenswerte bzw. Teile davon verkauft oder überträgt. Falls ein solcher Verkauf oder eine solche Übertragung stattfindet, unternimmt C.H. Robinson zumutbare Anstrengungen, den Übertragungsempfänger anzuweisen, personenbezogene Daten in einer Art und Weise zu verwenden, die mit dieser Richtlinie übereinstimmt. Nach solchen Verkäufen oder Übertragungen können sich betroffene Personen an das Unternehmen, auf das C.H. Robinson ihre personenbezogenen Daten übertragen hat, mit etwaigen Nachfragen bezüglich der Verarbeitung dieser Daten wenden.

Verwaltung personenbezogener Daten

  • Qualität—Wir ergreifen geeignete Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten für ihre bestimmungsgemäße Verwendung geeignet und außerdem korrekt, vollständig und aktuell sind. C.H. Robinson ist darauf angewiesen, dass betroffene Personen ihre personenbezogenen Daten aktualisieren und korrigieren. Darüber hinaus hat C.H. Robinson seine verbundenen Unternehmen darüber informiert, dass diese für das Ergreifen angemessener Maßnahmen zuständig sind, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten betroffener Personen, mit denen sie ein direktes Geschäftsverhältnis haben, für ihre bestimmungsgemäße Verwendung geeignet und außerdem korrekt, vollständig und aktuell sind.
  • Zugang—Wir richten uns stets nach Verfahren, die den betroffenen Personen angemessenen Zugang zu ihren personenbezogenen Daten ermöglichen und ihnen, wenn angemessen, wirksame Hilfsmittel verschaffen, die Korrektur, Ergänzung oder Löschung dieser Daten zu veranlassen. C.H. Robinson ist berechtigt, den Zugang zu personenbezogenen Daten zu beschränken oder zu verweigern, wenn die Einräumung des Zugangs unter den gegebenen Umständen unangemessen beschwerlich bzw. aufwendig wäre, oder wenn dies anderweitig nach den Grundsätzen der Safe Harbor-Richtlinie zulässig ist. Im Hinblick auf Umstände, in denen C.H. Robinson personenbezogene Daten über betroffenen Personen erhält, mit denen das Unternehmen keine direkte Geschäftsbeziehung unterhält, hat C.H. Robinson seine verbundenen Unternehmen darüber informiert, dass diese dazu verpflichtet sind, Zugang zu den personenbezogenen Daten sowie das Recht zu gewähren, diese Daten zu korrigieren, zu ergänzen oder zu löschen, soweit sie unrichtig sind.
  • Sicherheit—Wir treffen angemessene verwaltungstechnische, physische und technologische Sicherheitsvorkehrungen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugang, unbefugter Nutzung und unbefugter bzw. unabsichtlicher Vernichtung, Änderung oder Offenlegung zu schützen. Wir sorgen für einen Sicherheitsgrad, der den Risiken für die personenbezogenen Daten und ihrer Sensibilität entspricht.
  • Aufbewahrung—Wir bewahren personenbezogene Daten in einer Form, die die Identifikation von betroffenen Personen zulässt, nicht länger auf, als es für die Zwecke erforderlich ist, für die sie erfasst worden sind oder denen die betroffene Person zugestimmt hat, außer für legitime Zwecke, die gesetzlich zulässig sind, wie etwa die Einhaltung maßgeblicher Vorschriften.

Rechenschaftspflicht und Durchsetzung

  • Rechenschaftspflicht—Wir bestimmen Mitarbeiter bei C.H. Robinson, die für die Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und von Daten, dieser Richtlinie und zugehöriger Verfahren rechenschaftspflichtig sind.
  • Durchsetzung—Wir überprüfen regelmäßig die Befolgung der Gesetze zum Schutz von Privatsphäre und von Daten, dieser Richtlinie und zugehöriger Verfahren.
  • Beschwerdeverfahren—Wir bieten ein faires Verfahren zur Untersuchung und Klärung von Beschwerden und Einwänden bezüglich unseres Umgangs mit Daten.

Betroffene Personen können eine Beschwerde bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch C.H. Robinson unter Verwendung der nachstehenden Kontaktangaben einreichen. Wenn die Beschwerde nicht mithilfe unserer internen Verfahren geklärt werden kann, kooperiert C.H. Robinson mit örtlichen Datenschutzbehörden. C.H. Robinson ergreift geeignete Maßnahmen, um allen Missständen abzuhelfen, die aus einer Unterlassung der Befolgung der Safe Harbor-Datenschutzgrundsätze entstehen.

In Fällen, in denen C.H. Robinson personenbezogene Daten über betroffene Personen erhält, mit denen das Unternehmen keine direkte Geschäftsbeziehung unterhält, können solche betroffenen Personen Beschwerden bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten dem jeweiligen mit C.H. Robinson verbundenen Unternehmen im Einklang mit dem Streitbeilegungsverfahren dieses Unternehmens vorlegen. C.H. Robinson nimmt an diesem Verfahren auf Ersuchen des verbundenen Unternehmens oder der betroffenen Person teil. Wenn die Beschwerde nicht mithilfe der internen Verfahren des verbundenen Unternehmens geklärt werden kann, kann die betroffene Person die Beschwerde an privacy@chrobinson.com richten.

Änderungen

Diese Richtlinie kann gelegentlich geändert werden, um den Auflagen der Safe Harbor-Datenschutzgrundsätze zu entsprechen. Wir veröffentlichen jede überarbeitete Richtlinie auf dieser Website.

Kontaktangaben

Um sich an C.H. Robinson mit Fragen oder Bedenken hinsichtlich dieser Richtlinie oder des Umgangs von C.H. Robinson mit personenbezogenen Daten zu wenden, können Sie entweder hier klicken oder uns an folgende Adresse schreiben:

Datenschutzbeauftragter des Unternehmens
C.H. Robinson Worldwide, Inc.
8100 Mitchell Road, Suite 1300
Eden Prairie, MN 55344
USA